Woher kommt die Mindestschülerzahl 600 für Gymnasien?

Das Schulgesetz legt für Gymnasien die Dreizügigkeit als unteren Wert für die Zügigkeit fest. Die Verordnung zur Schulentwicklungsplanung gibt für die durchschnittliche Klassenstärke den Wert 25 an. Daraus leitet sich für den 5. Schuljahrgang eine Mindestschülerzahl von 75 ab und für die gesamte Schule 600, da 8 mal 75 gleich 600 ist.

 

Warum wird daraus ein Problem?

Die Entwickler der obigen Regelung haben nicht die leistungsbedingten Abgänge berücksichtigt. Diese sind seit dem Wegfall der verbindlichen Schullaufbahnempfehlung erheblich angestiegen.  Wenn ein Gymnasium immer 75 Schüler in der 5. Klasse aufnimmt, aber von jedem Jahrgang nur 5 Schüler abgehen, wird sie nach 8 Jahren nur noch 565 Schüler haben. Das Gymnasium ist dann aber immer noch dreizügig, aber von Schließung bedroht.

 

Wie weiter?

Die Mindestschülerzahl 600 ist für die Schulrealität untauglich und muss aufgehoben werden.

Nur die Mindestschülerzahl 75 für den 5.Schuljahrgang bleibt in Kraft.

 

Warum?

Eine Schule, die im Bestand gefährdet ist, wird alles versuchen, um die 600-Marke nicht zu unterschreiten. Die Versetzungsordnung bietet viel Spielraum. Erst beim Eintritt in die gymnasiale Oberstufe wird es anspruchsvoller. Wenn die Abiturprüfung nicht bestanden wird, reicht es immer noch für den schulischen Teil der Fachhochschulreife. Im Schulgesetz stehen für Gymnasien die folgenden Ziele.

 

Das Gymnasium vermittelt eine vertiefte allgemeine Bildung, die befähigt, den Bildungsweg an einer Hochschule fortzusetzen oder auch eine vergleichbare berufliche Ausbildung aufzunehmen.

Dazu gehören eine Menge Kompetenzen, die in den Lehrplänen aufgeführt sind.

Diese Bildungsziele dürfen nicht durch die 600-Schüler-Regel eingeschränkt werden.

 

Hilmar Penne,
Leiter des Referates Gymnasien

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