Der VBE Sachsen-Anhalt stellt eine große Verunsicherung in Hinsicht auf den Umgang mit dem Coronavirus in den Schulen fest. Vor allem aus dem Bereich der Schulleitungen wird mangelnder Informationsfluss moniert. Die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte gehen bei Verdachtsfällen sehr unterschiedlich vor. Nach Auffassung des VBE Sachsen-Anhalt ist es dringend erforderlich, dass einheitliche Vorgehensweisen im ganzen Land angewandt werden. Dies betrifft auch die Anweisungen zur Quarantäne.

Auch die Pädagoginnen und Pädagogen sind zu schützen!

Der Landesvorsitzende Torsten Wahl verweist auf die Aussagen anerkannter Fachleute und Behörden, dass ältere und chronisch erkrankte Personen besondere Vorsichtsmaßnahmen treffen sollten und fordert deshalb: „Es sollte daher Kindern, die chronische Vorerkrankungen des Herz-/Kreislaufsystems oder der Atemwege haben und damit besonders gefährdet sind, ermöglicht werden, zeitweise von der Schulpflicht freigestellt zu werden. Schülerinnen und Schüler müssten den Stoff mit Unterstützung der Schule dann selbst weiterbearbeiten. Zum anderen muss ermöglicht werden, dass Lehrkräfte und andere Beschäftigte an Schulen aufgrund attestierter besonderer gesundheitlicher Gefährdung auf eigenen Wunsch unter Fortzahlung der Bezüge freigestellt werden können. Entstehen durch diese Maßnahme personelle Engpässe, muss es Schulen möglich sein, Unterrichts- und Betreuungsangebote zu reduzieren, damit es nicht zu einer weiteren Belastung der verbleibenden Fachkräfte kommt. Wichtig ist, dass die Schulministerien eindeutige Regelungen herausgeben und die Schulleitungen die volle Unterstützung durch die Schul- und Gesundheitsbehörden bekommen.“

Sachliche Aufklärung zur aktuellen Situation gibt es vom Robert-Koch-Institut und dem Bundesgesundheitsministerium, welches eng mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zusammenarbeitet. Diese hat die Internetseite www.infektionsschutz.de freigeschaltet.

Demnach sei die Einhaltung von Hygieneregeln besonders wichtig. Deshalb unterstreicht Wahl: „In dieser Situation ist es mehr denn je die Pflicht der Schulträger, sicherzustellen, dass die sanitären Anlagen vollumfänglich funktionstüchtig sind und den hygienischen Notwendigkeiten mindestens entsprechen. Wir wissen, dass das nicht immer der Fall ist. Der Investitionsstau an Schulen wird laut KfW mit 42,8 Milliarden Euro beziffert. Darunter fallen natürlich auch die sanitären Einrichtungen, welche vielerorts in einem miserablem Zustand sind. Zudem fehlen teilweise die banalsten Dinge, wie, dass ausreichend Seife und Papierhandtücher zur Verfügung stehen. Kann das nicht gewährleistet werden, sollte sich die Schulleitung die Einschätzung des Gesundheitsamtes einholen. Dieses muss über weitere Maßnahmen entscheiden, die bis zur vorübergehenden Schließung führen können.“

„Wir begrüßen, dass die Kultusministerkonferenz die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und des Bundesgesundheitsministeriums sowie die Entscheidungen der Gesundheitsämter als bindend ansieht, was Schulschließungen angeht. Die Einigung, dass Schülerinnen und Schüler keine Benachteiligungen erfahren sollen, Prüfungen ggf. nachgeholt werden können und Fristen für Bewerbungen auf Studium und Ausbildung entsprechend angepasst werden sollen, ist weitsichtig und angemessen“, kommentiert der Landesvorsitzende des VBE Sachsen-Anhalt, Torsten Wahl.

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