Zu Beginn dieses Schuljahres sind die neuen Regelungen der Ausbildungsverordnung für die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiV) in Kraft getreten. Gleichzeitig hat das Ministerium mit dem Erlass vom 18.09.2017 die Verwendung des Stundenkontingentes aus dem eigenverantwortlichen Unterricht der (LiV) neu geregelt und zwar dahin gehend, dass erhebliche Stundenanteile, die bislang den Schulen zu Ausbildungszwecken zur Verfügung standen, nun in die Unterrichtsversorgung der Schule einfließen. Aus Sicht des Lehrerhauptpersonalrates (LHPR) ist dies eine Arbeitsverdichtung an den Schulen. In der Praxis führt es auch dazu, dass bei Aufnahme mehrerer LiV Stammlehrkräfte an andere Schulen abgeordnet werden.
Nach längerer Auseinandersetzung zwischen LHPR und Bildungsministerium ist dieser Erlass nun im Schul-verwaltungsblatt 02/2018 erschienen. Der LHPR hatte im Rahmen seiner Mitbestimmung die Zustimmung verweigert. Diese Verweigerung wurde auf Antrag des Ministeriums durch einen Beschluss der Einigungsstelle ersetzt. Dennoch besteht der Fakt, dass es bislang keine seriöse Datenlage gibt, auf die sich die jetzt geltende Regelung zur Verwendung des Stundenkontingentes stützen könnte. Somit ist die Festlegung des Ausbildungs-kontingentes auf drei Stunden des eigenverantwortlichen Unterrichtes für eine LiV willkürlich.
Aus diesem Grunde hat der LHPR vom Bildungsministerium die Ermittlung des tatsächlichen Entlastungsbedarfes der Schulen für Aufgaben der schul-praktischen Ausbildung gefordert. Die Abdeckung dieses Bedarfes durch ein angemessenes Stundenkontingent bestimmt letztendlich die Qualität der Ausbildung und Arbeitsbelastung der Lehrkräfte und LiV.
In gleicher Weise muss auch die Ausbildungsverordnung hinsichtlich der Erhöhung des Anteils des eigen-verantwortlichen Unterrichtes einer LiV streng überprüft werden. Keinesfalls darf es zu einer regelhaften Über-forderung der LiV (deren Interessenvertretung der LHPR ist) während ihrer Ausbildung kommen.
Der LHPR ist dabei an einem umfangreichen Feedback aus den Schulen interessiert. Mentorinnen und Mentoren, LiV, Schulleitungen sowie Fachseminarleiterinnen und Fachseminarleiter sind aufgefordert, dem LHPR über ihre Erfahrungen mit den neuen Regelungen zur schulpraktischen Ausbildung zu berichten.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Hinz
Vorsitzende
Lehrerhauptpersonalrat beim Ministerium für Bildung
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Hauptschwerbehindertenvertreter für das Landespersonal an öffentlichen Schulen
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