Die Einführung einer Vorgriffsstunde und eines Ausgleichskontos für Lehrkräfte an den öffentlichen Schulen Sachsen-Anhalts beschloss die Landesregierung am 07.03.2023 entgegen dem Widerstand des VBE Sachsen-Anhalt und der anderen Lehrergewerkschaften und -verbände.

„Die Vorgriffsstunde basiert auf einer Rechnung, die nicht aufgeht“, so Torsten Wahl, Landesvorsitzender des VBE Sachsen-Anhalt. „Das Gros der Lehrkräfte an den Schulen des Landes ist im Ruhestand oder tritt in den Ruhestand ein, wenn das anvisierte Datum des Ausgleiches im August 2033 erreicht wird.“

„Während in anderen Branchen trotz Fachkräftemangel auf verschiedene Dinge, wie Teilzeit, Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder Altersermäßigung Rücksicht genommen wird, legt der Arbeitgeber bei den Lehrkräften noch eine Schippe mehr an Belastung obendrauf“, so Wahl weiter.

Die Umsetzung der beschlossenen beiden Maßnahmen soll, begleitet durch entsprechende Regelungen, soll zum 1. April 2023 beginnen.

Der VBE Sachsen-Anhalt fordert gemeinsam mit den anderen Lehrergewerkschaften und -verbänden:
• die Rücknahme der Vorgriffsstunden und der damit verbundenen Regelungen
• den Ausbau der Ausbildungskapazitäten und Studienorte
• die bessere Unterstützung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern
• mehr Unterstützungssysteme für Schulen
• eine attraktivere Besoldung

vbe-redaktionsteam

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