Seit dem 1. März 2020 gilt in Deutschland eine Masernimpfpflicht. Das Infektionsschutzgesetz, auch „Masernschutzgesetz“ genannt, verpflichtet Schülerinnen und Schüler sowie auch das gesamte Personal in den Schulen, wie Lehrpersonal, pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Hausmeisterinnen und Hausmeister, Schulsekretärinnen und Schulsekretäre bis hin zum Küchen- und Reinigungspersonal, einen Impfschutz gegen die Masern zu erbringen. Grundsätzlich wird dies vom VBE Sachsen-Anhalt begrüßt.

Laut Aussagen des Bildungsministeriums obliegt die Kontrolle der Impfnachweise jedoch den Schulleitungen.

„Dass die Kontrolle den Schulleitungen, die ohnehin schon mehr als stark belastet sind, übertragen wird, halte ich nicht für besonders verantwortungsvoll“, so der VBE-Landesvorsitzende Torsten Wahl. „Diese Aufgabe verlangt ein besonders hohes Maß an Verantwortung und medizinischer Fachkompetenz. Zusätzlich ist es äußerst schwierig, die unterschiedlich geführten Impfbücher aller Betroffenen zuverlässig zu lesen und zu bewerten.“

„In der vom VBE-Bundesverband beauftragten repräsentativen forsa-Schulleitungsumfrage 2019 gaben 91 Prozent der Schulleitungen an, dass das stetig wachsende Aufgabenspektrum der größte Belastungsfaktor sei, dicht gefolgt von den Belastungen durch steigende Verwaltungsarbeiten und dem Umstand, dass Politik bei ihren Entscheidungen den tatsächlichen Schulalltag nicht beachtet“, so Wahl weiter.
Darüber hinaus fordert der Verband Bildung und Erziehung gemeinsam mit dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) den zeitnahen, bedarfsgerechten und flächendeckenden Einsatz von Schulgesundheitsfachkräften. Bereits vor drei Jahren waren sie mit dieser Forderung an die Gesundheitsministerien und Kultusministerien herangetreten.

vbe-redaktionsteam

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