Liebe Kollegin, lieber Kollege,
in der Arbeitszeitverordnung für Lehrkräfte des Landes Sachsen-Anhalt (Stand 01.04.2023) ist die Möglichkeit einer monatlichen Auszahlung der geleisteten zusätzlichen wöchentlichen Pflichtstunde (Vorgriffsstunde) eingeräumt.
Bis zum jetzigen Zeitpunkt erfolgte jedoch noch keine Auszahlung. Deshalb gibt es die Möglichkeit einer Geltendmachung des Anspruchs:
Name __ . __ . 2023
Adresse E-Mail:
Personalnummer
Finanzamt Dessau-Roßlau Bezügestelle Postfach 2107 06816 Dessau-Roßlau
Geltendmachung – Monatliche Auszahlung der erteilten Vorgriffsstunde / Zusatzstunden/ Auszahlung der geleisteten Mehrarbeit
Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß der aktuellen Verordnung über die Arbeitszeit der Lehrkräfte öffentlichen Schulen in Sachsen-Anhalt (Arb.ZVO-Lehr) erteilte Vorgriffs- und Zusatzstunden sind diese monatlich auszuzahlen, wenn nicht anders schriftlich vereinbart. Dies gilt ebenso für die geleistete Mehrarbeit. Hiermit mache ich meinen Anspruch geltend und bitte um zeitnahe Auszahlung. Um eine Bestätigung des Eingangs der Geltendmachung wird gebeten.
Mit freundlichem Gruß
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vbe-redaktionsteam