Liebe Kollegin, lieber Kollege,

 

in der Arbeitszeitverordnung für Lehrkräfte des Landes Sachsen-Anhalt (Stand 01.04.2023) ist die Möglichkeit einer monatlichen Auszahlung der geleisteten zusätzlichen wöchentlichen Pflichtstunde (Vorgriffsstunde) eingeräumt.

Bis zum jetzigen Zeitpunkt erfolgte jedoch noch keine Auszahlung. Deshalb gibt es die Möglichkeit einer Geltendmachung des Anspruchs:

Name                                                                                                                                               __ . __ .  2023

Adresse                                                                                                                              E-Mail:

 

 

 

 

Personalnummer

 

 

Finanzamt Dessau-Roßlau

Bezügestelle

Postfach 2107

06816 Dessau-Roßlau

 

 

Geltendmachung – Monatliche Auszahlung der erteilten Vorgriffsstunde / Zusatzstunden/ Auszahlung der geleisteten Mehrarbeit

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß der aktuellen Verordnung über die Arbeitszeit der Lehrkräfte öffentlichen Schulen in Sachsen-Anhalt (Arb.ZVO-Lehr) erteilte Vorgriffs- und Zusatzstunden sind diese monatlich auszuzahlen, wenn nicht anders schriftlich vereinbart. Dies gilt ebenso für die geleistete Mehrarbeit.

Hiermit mache ich meinen Anspruch geltend und bitte um zeitnahe Auszahlung.  Um eine Bestätigung des Eingangs der Geltendmachung wird gebeten.

 

Mit freundlichem Gruß

 

 

vbe-redaktionsteam

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