Der Schwimmunterricht als fester Bestandteil der Stundentafel in Sachsen-Anhalt muss bleiben

Der Schwimmunterricht in Sachsen-Anhalt ist laut Lehrplan verbindlich als Anfängerunterricht im Schuljahr 2,3 oder 4 durchzuführen und möglichst ganzjährig in Einzelstunden zu erteilen. In der Regel erfolgt dieser im 3. Schuljahrgang und wird nur von Lehrkräften mit der Lehrbefähigung für das Fach Sport und einer zusätzlichen Ausbildung in der spezifischen Methodik des Schwimmunterrichtes erteilt. Die unterrichtenden Lehrkräfte sind verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden und mindestens jeweils nach 3 Jahren ihre Rettungsfähigkeit nachzuweisen.

Schwimmen als lebenserhaltende Kompetenz zu vermitteln ist staatlicher Auftrag. Diesen umfassend zu erfüllen kann nur über den Schwimmunterricht erfolgen. Schwimmen ist eine lebenslang ausgeübte Sportart mit entwicklungs- und gesundheitsfördernden sowie gesunderhaltenden Effekten. Sie ermöglicht den Schülerinnen und Schülern der Grundschule und darüber hinaus ein Training des Herz-, Kreislauf-Systems und des Muskelapparates. Schwimmen fördert koordinative Fähigkeiten und ist gleichzeitig gelenkschonend. Kinder mit körperliche Beeinträchtigungen und Übergewicht ermöglicht das Medium Wasser eigenständige positive Bewegungserfahrungen. Folglich sollte der Schwimmunterricht auch weiterhin wesentlicher und integraler Bestandteil schulischer Curricula sein. Nachweislich erwerben in Deutschland 2/3 Schüler der Grundschulen nicht die Schwimmkompetenz. Zu diesem Ergebnis kommen wir nach dem erfolgreichen Schwimmunterricht, als fester Bestandteil der Unterrichtstafel, nicht.  Das Ziel ist es, dass alle Schüler sich ausdauernd im tiefen Wasser bewegen können, die Bedingungen des Jugendschwimmabzeichens Bronze oder mindesten das Seepferdchen erfüllen. Dies wird mit wenigen Ausnahmen nur durch eine kontinuierliche Kompetenzentwicklung über das gesamte 3. Schuljahr erreicht. Die damit erworbene Fähigkeit eröffnet den Zugang zu Freizeit- und Erlebnisorten (alle Wassersportarten setzen Schwimmfähigkeit voraus). Der positive Aspekt Kondition/ Fitness und Koordination wirkt sich positiv auch auf andere Lebensbereiche aus. Den Folgen von Asthmaerkrankungen, Erkrankungen der Gelenke, Übergewicht usw.  werden positiv begegnet. So ergeben sich allein durch die Bewegung im Wasser ein Trainingseffekt von nachgewiesenen 9% und eine selbstständige Handlungsmöglichkeit, die bei sportlichen Übungen „an Land“ nicht in diesem Umfang gegeben sind. Kinder im Alter von 5-6 Jahren können laut KIGGS-Studie etwa 3 von 10 Kindern schwimmen. Bei 7-10jährigen steigt diese Zahl auf Grund des regelmäßigen Schwimmunterrichtes deutlich an. Dies gelingt jedoch nur in Regionen, in denen Kinder regelmäßig die Möglichkeit haben, sich in dieser Sportart angeleitet weiterzuentwickeln. Projektwochen an Schulen reichen für ein sicheres Erlernen von Schwimmtechniken und aller weiteren Fertigkeiten nicht aus. Der DSLV fordert seit über 20 Jahren auf Grund der nachgewiesenen verminderten Leistungsfähigkeit der Kinder und Jugendlichen im Sportunterricht, die 3. Sportstunde verbindlich in die Stundentafel aufzunehmen. Mit dem Schwimmunterricht in der meisten Grundschulen in Sachsen-Anhalt über ein gesamtes Schuljahr haben die Schülerinnen und Schüler diese einmalige Möglichkeit. Die Erfahrung zeigt, dass dieser Zeitrahmen nötig ist, da die professionell angeleitete Wassergewöhnung notwendig ist und durch die regelmäßige Wochenstunde sichere Kompetenzen in zwei Schwimmarten und zur Lebensrettung erworben werden können. Eine Verkürzung dieser Ausbildungsphase hätte zur Folge, dass die notwendigen Grundfähigkeiten und koordinativen Bewegungsabfolgen nicht gesichert sind, dass Kinder mit vorübergehenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht mehr erfolgreich am Schwimmlehrgang teilnehmen können und ein flächendeckend bisher besseres Ergebnis im Vergleich zum Bundesdurchschnitt  nicht erreicht werden kann. Damit wird die Zahl der Badeunfälle erneut ansteigen.

Kerstin Bode, Referat Grundschule

 

 

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