Der Verband Bildung und Erziehung Sachsen-Anhalt ruft als Mitglied des Bündnisses „Den Mangel beenden – Unseren Kindern Zukunft geben!“ alle Wahlberechtigten des Landes Sachsen-Anhalt auf, sich an der Unterschriftensammlung zum Volksbegehren aktiv zu beteiligen.

Mit Ablauf der Einspruchsfrist vom 14.11.2019 gilt das Volksbegehren für eine Änderung des Schulgesetzes formal als angenommen. Damit kann die Unterschriftensammlung am 8. Januar 2020 offiziell beginnen. Binnen eines halben Jahres müssen dann ca. neun Prozent der Wahlberechtigten des Landes Sachsen-Anhalt schriftlich ihre Unterstützung für das Anliegen dokumentieren. Durch eine Änderung des Schulgesetzes soll erstmals verbindlich geregelt werden, wie viele Lehrer*innen, pädagogische Mitarbeiter*innen sowie Schulsozialarbeiter*innen mindestens einzusetzen sind, um an den Schulen unseres Landes erfolgreich arbeiten zu können.

Dazu erklärte Thomas Jaeger vom Landeselternrat: „Mit dem Ablauf der Frist haben wir heute die Gewissheit, dass unsere bisherigen Mühen nicht umsonst waren. Für die weitere Arbeit und den Erfolg des Volksbegehrens sind wir zuversichtlich. Angesichts des gegenwärtigen Mangels an den Schulen muss sich die Situation für die Kinder, Eltern und Pädagogen deutlich verbessern. Ab Januar haben alle Wahlberechtigten die Chance, sich aktiv für diese Verbesserungen einzusetzen.“ Dabei betonte er auch, dass sich das Bündnis Gesprächen mit dem Kabinett nicht verschließen werde. Eine bewusste Übertreibung der Folgen des Volksbegehrens sei dafür jedoch wenig förderlich und könne einer zukünftigen guten Versorgung der Schulen nur schaden.

Mit den geplanten Änderungen sollen konkrete Personalschlüssel für die Anzahl von Lehrer*innen, pädagogischen Mitarbeiter*innen sowie Schulsozialarbeiter*innen festgeschrieben werden, die es bisher im Schulgesetz von Sachsen-Anhalt nicht gibt. In direkter Abhängigkeit von der Anzahl der Schüler*innen soll daraus der Gesamtbedarf berechnet werden, auf den die Schulen einen Anspruch haben. Dieser gesetzliche Gesamtbedarf soll künftig die Grundlage und der Maßstab für das staatliche Handeln zur Personalausstattung der Schulen sein. Damit wird auch dafür gesorgt, dass die seit dem Schuljahr 2013/14 vorgenommenen Bedarfskürzungen dauerhaft zurückgenommen werden. Zusätzlich wurde ein angemessener Mehrbedarf für gestiegene Anforderungen sowie eine Reserve bei der Unterrichtsversorgung berücksichtigt.

Kommen innerhalb der nächsten sechs Monate etwa 170.000 gültige Unterschriften zusammen, so muss der Gesetzesvorschlag im Landtag behandelt werden. Nimmt der Landtag den Gesetzentwurf nicht unverändert an, muss ein Volksentscheid durchgeführt werden. Es wäre erst der zweite Volksentscheid in der Geschichte des Landes.
Unterstützen Sie mit Ihrer Unterschrift das Bündnis und seien Sie Teil einer zukunftsweisenden Idee.

VBE Sachsen-Anhalt

Hinweise:

Ausgefüllte Unterschriftsbögen können im Original per Briefpost an den Verband Bildung und Erziehung, Feuersalamanderweg 25, 06116 Halle/Saale geschickt werden. Der VBE Sachsen-Anhalt leitet diese dann weiter. Die ausgefüllten Unterschriftsbögen müssen spätestens bis zum 07.07.2020 bei dem VBE eingehen, damit diese weitergeleitet werden können.

Der einseitige Unterschriftsbogen kann heruntergeladen werden.
Hinweise zum Ausfüllen finden Sie hier.
Die Übersicht über die Meldebehörden finden Sie hier.

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