Vor einem Jahr, am 19.01.2023 lud Ministerpräsident R. Haseloff zu einem bildungspolitischen Dialog, dem Bildungsgipfel, in die Staatskanzlei ein.
Inzwischen ist ein Jahr vergangen und es stellt sich die Frage: Was ist nach einem Jahr davon übriggeblieben?
Die schrittweise Anhebung der Besoldung von Grundschullehrkräften, zunächst nur für an als Ganztagsschule organisierte Grundschulen arbeitende Lehrkräfte, konnte zumindest auf alle Grundschullehrkräfte ausgeweitet werden. Leider sind die in der E 11 erfassten „Nichterfüllerinnen“ und „Nichterfüllern“ im Grundschulbereich noch nicht vollständig erfasst.
Es wurde eine Vorgriffsstunde im Zusammenhang mit einem Arbeitszeitkonto eingeführt. Allerdings geschah damals völlig übereilt. Der Einführungstermin wurde immer wieder nach hinten verschoben. Erst am 1. April, allerdings mit Wirkung vom11.04.2023, kam es zur praktischen Umsetzung. Der rechtliche Rahmen ist immer noch nicht vollständig fertig. Am meisten erzeugte unter den Lehrkräften die zögerliche Abfrage der monatlichen Auszahlung für Unruhe. Mittlerweile mussten sie zum 3. Mal erklären, ob sie (immer noch) eine monatliche Auszahlung wünschen. Von etwa 9000 beantragten Auszahlungen sind immer noch ein Viertel nicht ausgezahlt. Noch immer ist der rechtliche Rahmen nicht vollständig an die neuen Bedingungen angepasst.
So etwas schafft keine Akzeptanz bei den Lehrerinnen und Lehrern im Land.
Das Ziel der eingeführten Vorgriffsstunde sollte die Verbesserung der Unterrichtsversorgung an den öffentlichen Schulen im Land sein. Nur ist es an für die Schulform Gymnasium gelungen. Wenn die Unterrichtsversorgung der einen Schule besser ist als die einer anderen Schule, kann dies Personalmaßnahmen (z.B. Abordnungen) nach sich ziehen. Da rechnet sich die Vorgriffsstunde nicht. Langfristig gesehen fehlen dem Land bis 2033 etwa 9000 Lehrkräfte. Etwa die Hälfte der jetzigen Lehrkräfte ist mindestens 50 Jahre alt und älter. Damit wird das Ziel, auch später die Unterrichtsversorgung abzusichern, in den nächsten Jahren überhaupt nicht erreicht. Ein „Abbummeln“ des Arbeitszeitkontos wird auch dann entgegen allen Beteuerungen nicht möglich sein!
Die Vorgriffsstunde rechnet sich nicht!
Des Weiteren sollte das Modell eines (dualen) Anwärter-Modells in der Lehrerausbildung für Lehrkräfte an Grund- und Sekundarschulen entwickelt und an der Otto-von-Guericke-Universität erprobt werden. Damit will die Landesregierung versuchen, die Lehrerausbildung zu beschleunigen, damit früher als bei einer „normalen“ Ausbildung Lehrkräfte im Grundschul- und Sekundarschulbereich zur Verfügung stehen. Einen ersten Versuch, einen solchen Studiengang an der Hochschule Anhalt aufzubauen, gab es bereits. Jedoch zog das zuständige Wissenschaftsministerium die Reißleine.
Bis jetzt ist nur der mögliche Start zum Wintersemester 2024/25 bekannt.
Bis auf die Hals-über-Kopf eingeführte Vorgriffsstunde in Verbindung mit einem Arbeitszeitkonto ist das einzige zur Zeit sichtbare, allerdings auch negative Ergebnis des Bildungsgipfels vor einem Jahr.
Torsten Wahl,
Landesvorsitzender