LHPR hat die Zustimmung zum neuen Erlass „Schulpraktische Ausbildung an den öffentlichen Schulen“ verweigert

Der LHPR hatte im Jahre 2014 diesem Erlass (RdErl 12.09.2014/SVBl. 9/14 S. 195) im Rahmen seiner Mitbestimmung zugestimmt. In diesem Erlass ist geregelt, dass alle Stunden des eigenverantwortlichen Unterrichtes der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiV) voll-ständig an der Schule bleiben. Es erfolgt keine Anrechnung auf die Unterrichtsversorgung der Schule. Dieses Stundenkontingent kann die Schule eigenverantwortlich für die Betreuung der LiV und auch für die Betreuung von Praktikantinnen und Praktikanten einsetzen.

Nach der zum 01.08.2017 geänderten Ausbildungsverordnung sollen die LiV, beginnend mit dem zweiten Ausbildungsmonat, aufsteigend bis zu zehn Stunden eigenverantwortlich unter-richten. Der jetzt dem LHPR vorgelegte Erlass sieht vor, dass dieses Stundenkontingent bis auf drei Stunden auf die Unterrichtsversorgung der Schulen angerechnet werden soll. Somit kommt es zu einer erheblichen Verringerung der Ressourcen der Schule bei gleichbleibenden Aufgaben in der begleitenden und unterstützenden Betreuung der LiV durch die Mentorinnen und Mentoren.

Dies führt aus unserer Sicht zu einer unzumutbaren Mehrbelastung der Schulen, mit der Folge, dass dadurch die Qualität der schulpraktischen Ausbildung gefährdet wird. Derartige Regelungen, deren Folgen eine Verschlechterung der Ausbildung der LiV bei gleichzeitiger Mehrbelastung der Schulen sind, haben unsere Zustimmung nicht gefunden.

Die vorgesehenen Änderungen gehen massiv zu Lasten der Qualität der schulpraktischen Ausbildung und es werden sich dadurch auch die Arbeitsbedingungen der Lehrkräfte an den Ausbildungsschulen insgesamt verschlechtern. Des Weiteren kann es bei der Anwendung neuen der Regularien an einer Schule zu einer abstrusen Situation kommen, dass bei Aufnahme von mehreren LiV die Schule sich eine „Überversorgung“ organisiert und dann vom Landesschulamt dazu aufgefordert wird, diesen Überhang von Stammpersonal an andere Schulen abzuordnen. Aus unserer Sicht fördert ein derartiges Szenario nicht die Bereitschaft der Schulen, sich in der Ausbildung zu engagieren.

Da das personalvertretungsrechtliche Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, gelten nach Auffassung des LHPR immer noch die Regelungen von 2014, d.h. alle Stunden des eigenverantwortlichen Unterrichts bleiben an der Schule.

Der LHPR fordert vom Ministerium, den vorgelegten Erlass zurückzuziehen und die geltenden Reglungen von 2014 beizubehalten.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Hinz
Vorsitzende

Lehrerhauptpersonalrat beim Ministerium für Bildung
Turmschanzenstraße 32
39114 Magdeburg
0391 / 567 3620
lhpr.gst@min.mb.sachsen-anhalt.de

Hauptschwerbehindertenvertreter für das Landespersonal an öffentlichen Schulen
Turmschanzenstraße 32
39114 Magdeburg
0391 / 567 3630
Siegfried.Reichelt@min.mb.sachsen-anhalt.de

Fähigkeiten

Gepostet am

30. November 2017

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